
Das Monitoring einer Tierart beinhaltet sowohl eine möglichst genaue Bestandsaufnahme als auch das Aufzeigen von Populationstrends über längere Zeiträume hinweg.
Die FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) verpflichtet Deutschland, den Luchsbestand regelmäßig (alle sechs Jahre) zu dokumentieren, d. h. einen Bericht über die Auswirkungen der im Rahmen der Richtlinie durchgeführten Maßnahmen bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Zentraler Bestandteil der Berichtspflicht ist die Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art.