Informationen für Nutztierhalter und Behörden ...
... stellt die Landesanstalt für Landwirtschaft im Internet sowie in der Broschüre "Was tun bei einer Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär?" zur Verfügung.

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Ausgleichszahlungen für den Luchs im Detail
Begutachtungen, bestätigte Luchsübergriffe und die Höhe der Ausgleichszahlungen in den Jahren 1998 bis 2010 ...

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Der seit 1998 bestehende Luchsfonds wird abgelöst

Der Luchsfonds ist Ende 2009 in den "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" überführt worden, um bei Übergriffen von Luchs, Wolf und Bär auf Nutztiere den entstandenen Schaden zu kompensieren.

Der Ausgleichsfonds wird von der Trägergemeinschaft aus BN, LBV und Wildland-Stiftung verwaltet. Diese drei Verbände stellen 15% der Ausgleichssumme von 30.000 EUR, 85% davon wird aus dem Topf des Bayerischen Naturschutzfonds gezahlt.

Die Ausgleichszahlungen sind wie schon beim Luchsfonds freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht, da der Staat grundsätzlich nicht für Schäden haftet, die durch wildlebende Tiere verursacht werden. Um Konflikte abzumildern, die bei Übergriffen auf Nutztiere entstehen können, wird aber das Kompensationssystem nach Vorbild des Luchsfonds weitergeführt.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat dazu Informationen für Nutztierhalter und Behörden herausgegeben. Insbesondere sind darin Schutzmaßnahmen und Ausgleichssätze aufgeführt und das Vorgehen bei Schadensfällen beschrieben.

Sachverständige Begutachtung

Um Ausgleichszahlungen für Übergriffe von Luchs, Wolf und Bär auf Nutztiere leisten zu können, ist eine fundierte und sachverständige Begutachtung der gemeldeten Vorfälle unabdingbare Voraussetzung.

Hierzu wurde und wird das so genannte"Netzwerk Große Beutegreifer" (NGB) aufgebaut. Dessen Mitglieder rekrutieren sich zum großen Teil aus den ehemaligen Luchsberatern, die bisher die Begutachtung von Luchsrissen übernommen haben. Sie sichten die Schadensfälle vor Ort und dokumentieren diese in standardisierter Art und Weise.


Bei Verdachtsfall veranlassen sie, dass der Tierkörper von einem Amtstierarzt in der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt (Plattling oder Walsdorf) auf Todesursache und typische Rissmerkmale untersucht wird.
 
Die Verdachtsfälle werden in der zuständigen Tierbeseitungsanstalt untersucht.

Bestätigt der Amtstierarzt den Luchs-(Wolf- / Bär-)verdacht, zahlt die Trägergemeinschaft dem Eigentümer einen je nach Nutztierart, Alter und Geschlecht unterschiedlichen Betrag aus, der im Voraus durch die Landesanstalt für Landwirtschaft festgelegt worden ist.

 

Ausgleichszahlungen für den Luchs (1998-2010)
   

Mit Stand vom 31. Dezember 2010 sind insgesamt 233 Begutachtungen erfolgt.
In 46 Fällen (= 20 %) wurde der Luchs als Verursacher festgestellt.

Pro Monat wurden damit für nachweislich vom Luchs verur-sachte Übergriffe auf Nutztiere und Gatterwild im Durchschnitt 39 € gezahlt (pro Jahr 470€).

Neben Luchsübergriffen wurden vor allem Hunde und Füchse als Täter sowie "gewaltlose Todesursachen" (z.B. Krankheit, Verhungern) festgestellt.